Ab dem 1. Januar 2023 müssen Unternehmen in Handel, Gastronomie, aber auch kleinere Betriebe wie Imbisse und Kioske, bei der Abgabe von Getränken und Essen zum Mitnehmen („to go“-Angebote) auch eine Mehrwegalternative anbieten. Das bedeutet, Kunden können dann wählen, ob sie den Einwegbecher oder die Einwegschale nehmen oder das Mehrweggeschirr. Die Mehrwegalternative darf laut Verpackungsgesetz nicht teurer sein. Für Betriebe unter 80 m² Verkaufsfläche gilt eine Ausnahme.
In unserem Webinar informieren wir Sie über die neuen Anforderungen des Verpackungsgesetzes und zeigen Ihnen gängige Mehrwegsysteme, die Sie einsetzen können, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Anbieter und Nutzer verschiedener Mehrwegsysteme kommen dabei zu Wort. Abschließend stehen Ihnen unsere Experten für Fragen und Antworten zur Verfügung.
Programm
Martin Süß
IHK Frankfurt am Main
Noemí Fernández Sánchez
IHK Frankfurt am Main
Isabella Sztulman-Krane
Tachelesz Café & Bistro
Franziska Geese
gramm.genau GmbH
Kontakt
Dr. Kai Blanck Dr. Noemí Fernández Sánchez Martin Süß
069 2197-1428
k.blanck@frankfurt-main.ihk.de
069 2197-1262
n.sanchez@frankfurt-main.ihk.de
069 2197-1333
m.suess@frankfurt-main.ihk.de
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