Webinar: Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich

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am 25. Juni 2026, 10:00 - 11:30 Uhr

Inhalt / Anmeldung

 

Die Entsendung von Mitarbeitenden nach Frankreich bringt für Unternehmen zahlreiche arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Anforderungen mit sich. Wer Dienstleistungen vor Ort erbringt oder Personal in Frankreich einsetzt, muss insbesondere Meldepflichten, Vorschriften zum Mindestlohn, Arbeitszeitregelungen sowie Anforderungen an die Dokumentation beachten. Darüber hinaus spielen Themen wie die A1-Bescheinigung, die Benennung eines Vertreters in Frankreich und branchenspezifische Vorgaben eine wichtige Rolle.

Im Webinar erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten Regelungen bei Mitarbeitereinsätzen in Frankreich. Sie erfahren, welche administrativen Schritte vor Beginn der Tätigkeit erforderlich sind, welche Unterlagen mitgeführt werden müssen und worauf Unternehmen u.a. bei Rechnungsstellung und Sozialversicherung achten sollten.

Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmen, die Mitarbeitende nach Frankreich entsenden oder grenzüberschreitende Dienstleistungen im französischen Markt erbringen möchten.

Programm
1. Definition der Entsendung nach französischem (Arbeits-)Recht 
2. Arbeitsrechtliche Themen (TV, Arbeitsdauer, Gesundheit) 
3. Formalitäten 
4. Ablauf & Kontrollverfahren 
5. Risiken & Sanktionen 

Es handelt sich um eine Veranstaltung des Enterprise Europe Network bei der IHK Frankfurt am Main im Rahmen der Webinarreihe Entsendung der hessischen Industrie- und Handelskammern. 

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Die Teilnahme an dem Webinar ist kostenfrei, eine Anmeldung unbedingt erforderlich. Bitte beachten Sie, dass es sich um eine Einführung insbesondere für Mitarbeitende kleiner und mittelständischer Unternehmen handelt und nicht um eine Weiterbildung im engeren Sinne. Entsprechend werden keine Zertifikate ausgestellt. Die Zugangsdaten erhalten Sie kurz vor dem Webinar.

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Referentin

speaker

Béatrice-Anne Kintzinger, Avocate au barreau de Paris

Béatrice-Anne Kintzinger ist Avocate bei der Pariser Rechtsanwaltskammer und ebenfalls seit über 10 Jahren in Deutschland als europäische Rechtsanwältin zugelassen. Sie begleitet deutschsprachige Unternehmen und Konzerne bei der Entwicklung, Anpassung und Diversifizierung ihrer Präsenz in Frankreich und bietet ihnen maßgeschneiderte strategische und rechtliche Beratung im französischen Arbeitsrecht.

Eine Veranstaltung von

Ansprechpartnerin

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IHK Frankfurt am Main
Börsenplatz 4
60313 Frankfurt am Main

 

Ansprechpartnerin:

Viviane Volk
IHK Frankfurt am Main
Telefon: 069 2197-1359
E-Mail: v.volk@frankfurt-main.ihk.de