

Jetzt anmelden zu unserer Veranstaltung Justizstandortstärkungsgesetz
am 09.07.2025 von 15:00 bis ca. 17:00 Uhr in der IHK Frankfurt
Inhalt
Rechtsstandort Frankfurt im Wandel: Neue Wege für Unternehmenskonflikte durch einen neu errichteten Commercial Court und Commercial Chambers
Mit dem Justizstandortstärkungsgesetz, das am 1. April 2025 in Kraft trat, erhält der Rechtsstandort Deutschland ein zukunftsweisendes Upgrade. Ziel des Gesetzes ist es, die deutsche Zivilgerichtsbarkeit für große Wirtschaftsstreitigkeiten attraktiver zu machen. Künftig können wirtschaftsrechtliche Verfahren vor spezialisierten Kammern der Land- und Oberlandesgerichte auch in englischer Sprache geführt werden – ein bedeutender Schritt, der neue praktische Möglichkeiten insbesondere für international tätige Unternehmen eröffnet. So sollen z. B. auch der Einsatz von Videokonferenztechnik und die Durchführung von Videoverhandlungen möglich sein.
Zum 1. Juli 2025 nehmen am Standort Frankfurt am Main ein neuer Commercial Court am OLG sowie Commercial Chambers am LG für unternehmensbezogene Streitigkeiten die Arbeit auf. Erstinstanzlich ist der Commercial Court ab einem Streitwert von 500.000 Euro zuständig. Ob gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen, Streitigkeiten aus dem Banken- und Kapitalmarktrecht, Post-M&A-Streitigkeiten oder Organhaftung: Die neue gerichtliche Struktur schafft attraktive Alternativen zur Schiedsgerichtsbarkeit – mit klarem Fokus auf die Bedürfnisse der Wirtschaft.
Was bedeutet die Einführung des Commercial Courts und der Commercial Chambers konkret für die Unternehmenspraxis? Welche strategischen Überlegungen stellen sich, wenn wirtschaftsrechtliche Zivilverfahren künftig auch in englischer Sprache und mit internationaler Ausrichtung vor staatlichen Gerichten geführt werden können?
Praxisnahe Impulse geben
Prof. Dr. Evelyn Henning
- Richterin am Landgericht Frankfurt am Main, derzeit abgeordnet an das HMdJ als Referatsleiterin in Abteilung I
- elfjährige internationale berufliche Tätigkeit in Asien, zuletzt im Bereich International Arbitration in Singapur von 2015 bis 2020
und
Ulrike Willoughby
- Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt. Sie leitet dort den 5. und 31. Zivilsenat (Sonderzuständigkeit Berufungsverfahren im Handels- und Gesellschaftsrecht)
- Güterichterin und Mediatorin
Sie beleuchten die rechtlichen Grundlagen, die praktische Umsetzung und die möglichen Auswirkungen auf die strategische Prozessführung in Unternehmen.
Im Anschluss diskutieren die Referentinnen gemeinsam mit Vertretern aus der Wirtschaft, wie Unternehmen die neue Gerichtsarchitektur konkret für sich nutzen können – rechtlich, taktisch und wirtschaftlich.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich aus erster Hand über das neue Verfahren zu informieren, mit Fachkolleginnen und -kollegen auszutauschen und Ihre strategischen Optionen neu zu justieren. Ein Get-together rundet die Veranstaltung ab.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Frau Frauke Hennig, Tel. 069 2197-1339, E-Mail: f.hennig@frankfurt-main.ihk.de
Anmeldung
Die Veranstaltung erfolgt in Kooperation mit
