Spotlight:
CBAM – Was ist jetzt wichtig?
12. März 2026, 09:00 - 09:20 Uhr
Inhalt | Anmeldung
Zum Jahresbeginn ist der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) in die Regelphase eingetreten. Unternehmen, die pro Kalenderjahr mehr als 50 Tonnen CBAM-pflichtige Waren importieren, benötigen den Status des „zugelassenen CBAM-Anmelders“.
Wer bis zum 31. März 2026 einen Antrag auf Erteilung des Status als zugelassener CBAM-Anmelder gestellt hat, kann bis zur Bewilligung mit dieser Antragsnummer weiterhin importieren.
Das Spotlight informiert kurz und knapp zum aktuellen Stand und notwendigen Schritten.
Referenten
Sprecher
Monika Goldbach
Stellvertretende Leiterin International @ IHK Frankfurt am Main