Melden Sie sich an zur Veranstaltung am 27.02.2020 ab 16:00 in der IHK Frankfurt am Main
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Der Fachkräftemangel zählt zu den Hauptrisiken für die weitere Entwicklung der regionalen Wirtschaft. Das sagen uns die Unternehmen in den regelmäßig durchgeführten Konjunkturumfragen. Neben der weiteren Aktivierung inländischer Potenziale – etwa über die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf – gewinnt die Zuwanderung von Fachkräften immer stärker an Bedeutung. Das am 1. März 2020 in Kraft tretende Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll die gezielte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten erleichtern.
Referent: Rechtsanwalt Dr. Sebastian Klaus - Senior Manager der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main
Kosten
Der Teilnahmebeitrag beträgt 25,00 € pro Person.
Der Kostenbeitrag ist nach Erhalt der Rechnung zu überweisen.
Für Anmeldungen, die nicht bis zum 26.02.2020 schriftlich storniert werden, ist jeweils der volle Kostenbeitrag fällig.
Begrüßung durch die IHK Frankfurt
Kurze Darstellung der Serviceangebote durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzelner Geschäftsfelder
Referent Dr. Sebastian Klaus
Dr. Sebastian Klaus ist seit etwa zehn Jahren mit Schwerpunkt im deutschen Aufenthaltsrecht tätig. Zunächst war er wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Professor Dr. Christine Langenfeld, danach bei einer US-amerikanischen Anwaltskanzlei aus dem Bereich Corporate Immigration tätig. Seit 2014 ist er bei der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH tätig und berät dort federführend zum deutschen Aufenthaltsrecht, wozu auch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) zählt. Er ist Mitautor des Buches „Das neue Fachkräfteeinwanderungsrecht“ und kommentiert in zwei unterschiedlichen Kommentaren fast alle Neuregelungen durch das FEG in der AufenthG und der BeschV.
Simon Peschges
Geschäftsfeld Wirtschaftspolitik und Metropolentwicklung
IHK Frankfurt am Main
Börsenplatz 4
60313 Frankfurt am Main
Fon: +49 69 2197-1508
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