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„Klimaneutral“, „nachhaltig“, „umweltschonend“- Neue Regelungen für Werbung mit Umweltclaims
am 24. Februar 2026 von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr.
Inhalt
Umweltbezogene Begriffe lassen sich aus der Produktvermarktung kaum noch wegdenken. Angesichts des wachsenden Umweltbewusstseins der Konsumenten stellen solche Attribute einen entscheidenden Kaufanreiz dar. Mit der Umsetzung der Empowering Consumers-Richtlinie werden die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen allerdings deutlich verschärft.
Pauschale Begriffe wie „umweltfreundlich“, „umweltschonend“, „grün“, „ökologisch“, „klimafreundlich“, „umweltverträglich“, „CO₂-neutral“ oder „biologisch abbaubar“ sind künftig verboten, wenn sie nicht eindeutig belegt werden können.
Für Gütesiegel und Auszeichnungen werden die Anforderungen ebenfalls strenger: Zulässig sind nur unabhängige, nachvollziehbar vergebene und zertifizierte Siegel. Selbst gestaltete oder suggerierte „eigene“ Labels gelten als irreführend.
Wie Sie diese Vorgaben rechtssicher umsetzen und dabei weiterhin glaubwürdig und wirksam werben, zeigen wir Ihnen in unserem Webinar, kompakt und praxisorientiert.
Den Link zur Teilnahme an der Online-Veranstaltung und Einwähldetails erhalten Sie am 23.02.2026 per E-Mail.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Frau Frauke Hennig, Tel. 069 2197-1339, E-Mail: f.hennig@frankfurt-main.ihk.de
Referentin
Rechtsanwältin Ulrike Gillner, Bad Homburg.
Ulrike Gillner war mehr als 19 Jahre als Syndikusanwältin für die Wettbewerbszentrale, einer Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft, tätig. An der Schnittstelle zwischen Wirtschaft, Recht und Politik setzte sie sich dort für fairen Wettbewerb ein. Ihr Fokus lag auf zahlreichen Grundsatzfragen zum Lauterkeitsrecht (UWG).
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