12.03.2024 / 10:00 - 11:00 Uhr
Mit dem Co2-Ausgleichsmechanismus soll eine gleichwertige Bepreisung der Treibhausgaskosten zwischen emissionsintensiven, importierten Waren aus Drittländern und in der EU hergestellten Produkten erreicht werden. Betroffen sind Importeure von Aluminium, Eisen und Stahl, Düngemittel, Strom, Zement und zahlreiche daraus hergestellten Produkte wie z. B. Schrauben.
Die Entwaldungsverordnung reguliert die Einfuhr weiterer Waren und Produkte wie Kakao, Rinder und Holz sowie Erzeugnisse daraus. Wieder bedarf es der Mitarbeit der Lieferanten.
Informieren Sie sich in unserem Webinar am 12. März 2024 um 10:00 Uhr, was Sie jetzt unternehmen müssen.
Dr. Stephan Ebner, Rechtsanwalt
LANA AP.MA International Legal Services
Eva-Maria Stolte
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