Die neue Homeoffice-Verordnung

Melden Sie sich an zur Online-Veranstaltung am 02.02.2021 von 08:30 bis 10:00 Uhr.

Die Registrierung ist leider bereits geschlossen. Für Rückfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Inhalt

Das Thema Homeoffice wirft für Unternehmen und Personalverantwortliche eine Reihe von arbeitsrechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Fragen auf. Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund der jüngst verkündeten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Gilt die Corona-Arbeitsschutzverordnung überhaupt für alle Arbeitgeber? Hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice? Was können „zwingende betriebsbedingte Gründe“ sein, die der Inanspruchnahme von Homeoffice Platz entgegengesetzt werden können und muss das Angebot des Arbeitgebers oder die Ablehnung des Arbeitnehmers dokumentiert werden? Diese und weitere Fragen werden in der Veranstaltung praxisnah geklärt.

Kosten:

Der Teilnahmebeitrag beträgt 25,00 € pro Person.
Der Kostenbeitrag ist nach Erhalt der Rechnung zu überweisen.
Für Anmeldungen, die nicht bis zum 01.02.2021 (12 Uhr) storniert werden, ist jeweils der volle Kostenbeitrag fällig. Die Stornierung bedarf der Textform.

Den Link zur Teilnahme an der Online-Veranstaltung und Einwähldetails erhalten Sie ab dem 01.02.2021 per E-Mail.

Programm

Grundlegendes zum Thema Homeoffice

Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung

Referentin

Dr. Kathrin Pietras, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Partnerin der Kanzlei Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, Frankfurt am Main.