Hinweisgeberschutzgesetz - Was Unternehmen jetzt tun müssen

Melden Sie sich an zur Veranstaltung am 14.03.2023 ab 08:30 in der IHK Frankfurt am Main (Börsenpl. 4, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland).

Kosten: 30 Euro pro Person

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Inhalt

 Im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe Arbeitsrecht für Early Birds widmen wir uns dem Hinweisgeberschutzgesetz – Was Unternehmen jetzt tun müssen

Am 16. Dezember 2022 hat der Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz zur Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie beschlossen. Mit der Verabschiedung durch den Bundesrat, wohl im Februar 2023, sollten Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern sich bereits auf die Regelungen einstellen, denn es wird ab Inkrafttreten keine Übergangsfrist für sie geben. Kleinere Unternehmen ab 50 Mitarbeiter müssen die Regelungen bis Dezember 2023 in ihren Betrieben umsetzen. Die Einrichtung einer internen Meldestelle wirft viele Fragen auf. Angefangen von den Verstößen, die gemeldet werden können, über die Beteiligung des Betriebsrats bis hin zu der Frage, welche Sanktionen und Folgen drohen, wenn keine interne Meldestelle eingerichtet wird. Diese und weitere Fragen werden im Rahmen der Veranstaltung geklärt.
 

Referentin: Dr. Kathrin Pietras, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Partnerin der Kanzlei Andersen GmbH Rechtsberatung Steuerberatung, Frankfurt am Main.
 

Kosten

Der Teilnahmebeitrag beträgt 30,00 pro Person.
Der Kostenbeitrag ist nach Erhalt der Rechnung zu überweisen.
Für Anmeldungen, die nicht bis zum 07.03.2023 storniert werden, ist jeweils der volle Kostenbeitrag fällig. Die Stornierung bedarf der Textform.

Veranstaltungsort

Birgit Diehl
Geschäftsfeld Recht und Steuern

IHK Frankfurt am Main
Börsenplatz 4
60313 Frankfurt am Main
Fon: +49 69 2197-1311
Fax: +49 69 2197-1487
b.diehl@frankfurt-main.ihk.de