Hinweisgeberschutzgesetz - Was Unternehmen jetzt tun müssen

Jetzt anmelden zur Online-Veranstaltung am 06.07.2023 von 08:30 bis ca. 10:00 Uhr

Teilnahmebeitrag: 40 Euro pro Person

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Inhalt

 Im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe Arbeitsrecht für Early Birds widmen wir uns dem Hinweisgeberschutzgesetz – Was Unternehmen jetzt tun müssen

Am 11. Mai 2023 hat der Bundestag nunmehr das Hinweisgeberschutzgesetz zur Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie beschlossen. Mit der Einigung im Vermittlungsausschuss ist das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie nahezu abgeschlossen und Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern sollten sich bereits auf die Regelungen einstellen, denn es wird ab Inkrafttreten (ggf. bereits ab Ende Juni 2023) keine Übergangsfrist für sie geben. Kleinere Unternehmen ab 50 Mitarbeiter müssen die Regelungen voraussichtlich ab dem 17. Dezember 2023 in ihren Betrieben umsetzen. Die Einrichtung einer internen Meldestelle wirft viele Fragen auf. Angefangen von den Verstößen, die gemeldet werden können, über die Beteiligung des Betriebsrats bis hin zu der Frage, welche Sanktionen und Folgen drohen, wenn keine interne Meldestelle eingerichtet wird. Diese und weitere Fragen werden im Rahmen der Veranstaltung geklärt.

Referentin: Dr. Kathrin Pietras, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Partnerin der Kanzlei Andersen GmbH Rechtsberatung Steuerberatung, Frankfurt am Main.
 

Kosten

Der Teilnahmebeitrag beträgt 40,00 pro Person.
Der Kostenbeitrag ist nach Erhalt der Rechnung zu überweisen.
Für Anmeldungen, die nicht bis zum 05.07.2023 storniert werden, ist jeweils der volle Kostenbeitrag fällig. Die Stornierung bedarf der Textform.

Die Veranstaltung wird über Microsoft Teams angeboten, den Link zur Teilnahme erhalten Sie ab dem 05.07.2023 per E-Mail.