Neue Informationspflichten im Onlinehandel ab 2022

Melden Sie sich an zur Veranstaltung am 06.10.2021 von 10:00 bis 11:30 Uhr.

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Inhalt

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat in jüngster Zeit einige Änderungen erfahren. Im Jahr 2020 wurden unter anderem die Anforderungen an die Abmahnungen, an die Vereinbarung von Vertragsstrafen und an die Inanspruchnahme des sogenannten fliegenden Gerichtsstands erheblich verschärft. Mit dem Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht wurde das UWG erneut reformiert. Die Neuregelungen umfassen insbesondere umfassende neue Hinweispflichten. Onlinemarktplätze müssen künftig die wesentlichen Kriterien ihrer Rankings von Suchergebnissen offenlegen. Bei Nutzerbewertungen müssen die Betreiber erläutern, ob und wie sie sicherstellen, dass die Beurteilungen tatsächlich von Verbrauchern stammen. Außerdem müssen sie Verbraucher darüber informieren, ob es sich bei potenziellen Vertragspartnern um Unternehmer oder Verbraucher handelt.

Kosten:

Der Teilnahmebeitrag beträgt 30,00 € pro Person.
Der Kostenbeitrag ist nach Erhalt der Rechnung zu überweisen.
Für Anmeldungen, die nicht bis zum 05.10.2021 (12 Uhr) storniert werden, ist jeweils der volle Kostenbeitrag fällig. Die Stornierung bedarf der Textform.

Den Link zur Teilnahme an der Online-Veranstaltung und Einwähldetails erhalten Sie ab dem 05.10.2021 per E-Mail.

Referenten

Die Referenten Dr. Hans-Jürgen Ruhl und Dr. Jan-Felix Isele, Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz der Kanzlei Danckelmann und Kerst, Frankfurt am Main werden Sie im Rahmen des Webinars umfassend informieren.

Veranstaltungsort