Webinar "Der Hygienepranger"

Rechtsprechung, Vollzug und Handlungsoptionen für Ihren Lebensmittelbetrieb

Donnerstag, 15.06.2023 | 14:30 Uhr - 15:30 Uhr

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Inhalt

In den letzten Jahren sehen sich lebensmittelverarbeitende Betriebe immer häufiger mit dem sogenannten „Hygienepranger“ konfrontiert. Er ist eine Folge des § 40 Abs.1a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), der die zuständigen Behörden verpflichtet, unverzüglich die Öffentlichkeit zu informieren, falls bei Lebensmittelbetrieben ein begründeter Verdacht auf Hygienemängel besteht.

Der „Hygienepranger“, offiziell „Verbraucherfenster Hessen“ genannt, existiert seit 2019 und ist die vom Land Hessen zur Verfügung gestellte zentrale Veröffentlichungsplattform. Wie detailliert die Informationsaufbereitung erfolgt, bleibt den Behörden überlassen. Die oftmals geschäftsschädigende Praxis wird in den letzten Jahren immer weiter ausgedehnt, mit teilweise schwerwiegenden Folgen für die Unternehmen.  

Rechtsanwalt Dr. Kraus von der Sozietät Weiss Walter Fischer-Zernin aus München gilt als ausgewiesener Experte im Lebensmittelrecht. Er wird Ihnen den Rechtsrahmen des „Hygieneprangers“ vorstellen, die behördliche Vollzugspraxis und die aktuelle Rechtsprechung erläutern sowie Verteidigungsmöglichkeiten und Handlungsoptionen aufzeigen.

Das Webinar ist kostenfrei und richtet sich an alle lebensmittelverarbeitenden Betriebe. 

Programm

 

  • Renaissance & Rechtsrahmen des Hygieneprangers
  • Behördliche Vollzugspraxis & aktuelle Rechtsprechung
  • Verteidigungsmöglichkeiten & Handlungsoptionen
  • Zusammenfassung
  • Fragen & Antworten

Ansprechpartner:

Martin Süß
Referent Geschäftsfeld Standortpolitik
IHK Frankfurt am Main
Fon: +49 69 2197-1333

m.suess@frankfurt-main.ihk.de